Jagd im Wildschutzgebiet Hagneckdelta
Anlässlich der Jagdinstruktion in Rapperswil konnte die Frage um die Jagd im Wildschutzgebiet nicht korrekt beantwortet werden:
Gemäss Verordnung über den Wildtierschutz sowie der Jagdordnung 2012 gilt folgende Regelung:
WtschV
Die Jagd ist vom 1. Dezember bis 28. Februar gestattet
Die Jagd auf Wasservögel ist verboten
JO 2012
Im Gebiet Hagneckdelta ist die Ansitzjagd ohne Einsatz von jagdenden Hunden auf Wildschwein, Fuchs, Dachs, Steinmarder und verwilderte Hauskatze im Rahmen der allgemeinen Jagdvorschriften
gestattet. Nicht erlaubt ist jedoch der Nachtansitz sowie das Anfüttern von Wild.
Kadaversammelstelle in Lyss
Nach einem längeren Unterbruch können kleinere tote Tiere wieder jederzeit entsorgt werden. Die Kadaver sind ohne Verpackung durch die Oeffnung rechts zu entsorgen.